RevjAusbV 2010 · Verordnung über die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin
RevjAusbV 2010 ст. 7Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.