RennwLottDV · Verordnung zur Durchführung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
RennwLottDV ст. 31Bemessungsgrundlage
IV. Virtuelle Automatensteuer
Der geleistete Spieleinsatz nach § 37 des Rennwett- und Lotteriegesetzes umfasst nicht Spielboni, die dem Spieler zur Verfügung gestellt werden, aber nicht ausbezahlt, sondern nur verspielt werden können.