RennwLottG · Rennwett- und Lotteriegesetz
RennwLottG ст. 10Steuersatz
1. Besteuerung von Rennwetten
Die Rennwettsteuer beträgt 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage nach § 9.
RennwLottG · Rennwett- und Lotteriegesetz
1. Besteuerung von Rennwetten
Die Rennwettsteuer beträgt 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage nach § 9.