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RechPensV · Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds

RechPensV ст. 16Sonstige pensionsfondstechnische Rückstellungen

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ДействуетОфициальный текст

Zu dem Posten "Sonstige pensionsfondstechnische Rückstellungen" gehört insbesondere die Rückstellung für drohende Verluste; erreicht sie einen größeren Umfang, so ist sie in der Bilanz oder im Anhang getrennt auszuweisen.