RebflV · Verordnung über die Gewährung von Prämien zur endgültigen Aufgabe von Rebflächen in den Weinwirtschaftsjahren 1997/98 bis 1999/2000 RebflV ст. 3 ДействуетОфициальный текст Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Предыдущая · ст. 2 Содержание