RebflRodV · Verordnung über die Gewährung von Prämien für die endgültige Aufgabe des Weinbaus
RebflRodV ст. 2Bestimmung der Rebflächen
Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass für bestimmte Rebflächen eine Prämie für die endgültige Aufgabe des Weinbaus nach Maßgabe der in § 1 genannten Bestimmungen gewährt werden kann.