RbGeldERAV · Verordnung zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung beim Bundesamt für Justiz im Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen RbGeldERAV ст. 7Inkrafttreten ДействуетОфициальный текст Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Предыдущая · ст. 6 Содержание