RAG 1991 · Rentenanpassungsgesetz 1991
RAG 1991 ст. 8Einschränkung des Geltungsbereichs
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
Dieses Gesetz gilt nicht für die Rentenversicherung und die Unfallversicherung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet.