RAG 1989 · Rentenanpassungsgesetz 1989
RAG 1989 ст. 1Grundsatz
Erster Abschnitt Rentenversicherung
Aus Anlaß des Anstiegs der allgemeinen Bemessungsgrundlage vom Jahr 1988 auf das Jahr 1989 werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich Knappschaftsausgleichsleistungen zum 1. Juli 1989 nach den §§ 2 bis 5 dieses Gesetzes angepaßt.