RAG 1988 · Rentenanpassungsgesetz 1988
RAG 1988 ст. 8Berlin-Klausel
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
RAG 1988 · Rentenanpassungsgesetz 1988
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.