RAG 1988 · Rentenanpassungsgesetz 1988
RAG 1988 ст. 1Grundsatz
Erster Abschnitt Rentenversicherung
Aus Anlaß des Anstiegs der allgemeinen Bemessungsgrundlage vom Jahr 1987 auf das Jahr 1988 werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich Knappschaftsausgleichsleistungen zum 1. Juli 1988 nach dem §§ 2 bis 5 dieses Gesetzes angepaßt.