RAG 1987 · Rentenanpassungsgesetz 1987
RAG 1987 ст. 6Anpassungsfaktor
Zweiter Abschnitt Unfallversicherung
Der Anpassungsfaktor für die vom 1. Juli 1987 an anzupassenden Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt 1,0303.
RAG 1987 · Rentenanpassungsgesetz 1987
Zweiter Abschnitt Unfallversicherung
Der Anpassungsfaktor für die vom 1. Juli 1987 an anzupassenden Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt 1,0303.