RAG 1987 · Rentenanpassungsgesetz 1987
RAG 1987 ст. 1Grundsatz
Erster Abschnitt Rentenversicherung
Aus Anlaß des Anstiegs der allgemeinen Bemessungsgrundlage vom Jahr 1986 auf das Jahr 1987 werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich Knappschaftsausgleichsleistungen zum 1. Juli 1987 nach den §§ 2 bis 5 dieses Gesetzes angepaßt.