RAG 1986 ст. 5Allgemeine Bemessungsgrundlage
Erster Abschnitt Rentenversicherung
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1986 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten
27.885 Deutsche Mark
und
in der knappschaftlichen Rentenversicherung
28.181 Deutsche Mark.