RAG 1985 ст. 8Pflegegeld
Zweiter Abschnitt Unfallversicherung
Das Pflegegeld beträgt vom 1. Juli 1985 an zwischen 394 Deutsche Mark und 1.573 Deutsche Mark monatlich.
Zweiter Abschnitt Unfallversicherung
Das Pflegegeld beträgt vom 1. Juli 1985 an zwischen 394 Deutsche Mark und 1.573 Deutsche Mark monatlich.