Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

QFUV · Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik

QFUV ст. 15Prüfungsbereich „Prüf- und Messtechnik“

Abschnitt 3 Umschulungsprüfung

ДействуетОфициальный текст

Im Prüfungsbereich „Prüf- und Messtechnik“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Prüfpläne zu entwickeln, Berechnungen durchzuführen und fachspezifische Dokumente zu bearbeiten. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: 1.

Prüfplanung: a)

Analysieren von Arbeitsaufträgen und Interpretieren technischer Dokumente,

b) Erstellen von Prüfplänen unter messtechnischen und ökonomischen Gesichtspunkten,

c) Optimieren von Prüfplänen,

d) Erstellen von Prüfanweisungen;

2.

Prüfmerkmale: a)

Anwenden prüftechnischer Grundlagen,

b) Beurteilen grundlegender Funktionen der Mehrkoordinaten-Messtechnik,

c) Interpretieren geometrischer Produktspezifikationen und Bewerten von Prüfergebnissen,

d) Anwenden von Grundlagen der Werkstoffprüfung und Bewerten von Prüfergebnissen;

3.

Berechnungen: a)

Durchführen fachspezifischer Berechnungen,

b) Interpretieren von Toleranzen und Abweichungen;

4.

Unterlagen zur Auswertung: a)

Dokumentieren und Bewerten von Prüfergebnissen und Einleiten von Maßnahmen,

b) Dokumentieren von Bemusterungen sowie Bearbeiten von Beanstandungen.