PTStiftG · Gesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation
PTStiftG ст. 15Steuer-, Gebühren- und Abgabenbefreiung
Die Stiftung wird von Steuerpflichten sowie von Gerichtsgebühren und Abgaben, die aus Anlaß ihrer Errichtung entstehen, befreit. Auslagen sind von ihr zu erstatten.