PTStiftG · Gesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation
PTStiftG ст. 1Rechtsform der Stiftung
Unter dem Namen "Museumsstiftung Post und Telekommunikation" wird mit Sitz in Bonn eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.