PsychThApprO · Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
PsychThApprO ст. 2Regelstudienzeit
Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Die Regelstudienzeit nach § 10 Absatz 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt 1.
für den Bachelorstudiengang drei Jahre und
2.
für den Masterstudiengang zwei Jahre.