PrZBrGleichstV · Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschulen für Bürokaufleute, Bürogehilfinnen und Teilezurichter in Bremen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen PrZBrGleichstV ст. 3Inkrafttreten ДействуетОфициальный текст Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Предыдущая · ст. 2 Содержание