ProstStatV · Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz
ProstStatV ст. 5Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsveranstaltungen
Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 1 Nummer 4 sind für jeden Vorgang: 1.
die Anzeige der Prostitutionsveranstaltung und
2.
der Ort der Prostitutionsveranstaltung.