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ProdGewStatG · Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

ProdGewStatG ст. 2Erhebungen bei Betrieben

1. Abschnitt Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe

ДействуетОфициальный текст

Die Erhebungen werden durchgeführt bei den produzierenden Betrieben von höchstens 68 000 Unternehmen des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden, des Verarbeitenden Gewerbes sowie bei den produzierenden Betrieben der Unternehmen anderer Wirtschaftszweige, jeweils ohne Baubetriebe und Betriebe der Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen. Die Erhebungen erfassen: A.

bei Betrieben mit 50 und mehr tätigen Personen I.

monatlich 1.

die tätigen Personen,

2.

die Arbeitsstunden,

3.

die Lohn- und Gehaltssummen,

4.

den Umsatz,

5.

den Auftragseingang,

6.

den Auftragsbestand,

7.

die gesamte Produktion,

8.

die Reparatur-, Montage- und Lohnveredelungsarbeiten,

die Sachverhalte nach den Nummern 1, 4, 5 und 6 werden auch für fachliche Betriebsteile erfasst;

II.

jährlich

die Investitionen;

B.

bei Betrieben, die nicht nach Buchstabe A erfasst werden, I.

vierteljährlich 1.

die gesamte Produktion,

2.

die Reparatur-, Montage- und Lohnveredelungsarbeiten;

II.

jährlich 1.

die tätigen Personen,

2.

die Lohn- und Gehaltssummen,

3.

den Umsatz,

4.

die Investitionen.