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PrKG · Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden

PrKG ст. 8Unwirksamkeit der Preisklausel

ДействуетОфициальный текст

Die Unwirksamkeit der Preisklausel tritt zum Zeitpunkt des rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen dieses Gesetz ein, soweit nicht eine frühere Unwirksamkeit vereinbart ist. Die Rechtswirkungen der Preisklausel bleiben bis zum Zeitpunkt der Unwirksamkeit unberührt.