PresseratG · Gesetz zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des vom Deutschen Presserat eingesetzten Beschwerdeausschusses PresseratG ст. 5 ДействуетОфициальный текст Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Предыдущая · ст. 4 Содержание