PostAZV · Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Post AG
PostAZV ст. 1Anwendung der Arbeitszeitverordnung
Für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gelten die Vorschriften der Arbeitszeitverordnung, soweit in den §§ 2 bis 8 nichts anderes bestimmt ist.