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PolBTLV · Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag

PolBTLV ст. 7Gestaltung des Vorbereitungsdienstes, Laufbahnprüfung

ДействуетОфициальный текст

(1) Die Gestaltung des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag richtet sich nach den Vorschriften, die für den Vorbereitungsdienst gelten, an dem die Anwärterin oder der Anwärter teilnimmt, mit der Maßgabe, dass mindestens ein Praktikum bei der Polizei beim Deutschen Bundestag zu absolvieren ist. Die Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst beim Deutschen Bundestag ist die Laufbahnprüfung des Vorbereitungsdienstes, an dem die Anwärterin oder der Anwärter teilnimmt.

(2) Für den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag gilt Absatz 1 entsprechend.