PlanZV · Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts
PlanZV ст. 4Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Planzeichenverordnung 1981 vom 30. Juli 1981 (BGBl. I S. 833) außer Kraft.