PhysTh-APrV · Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten
PhysTh-APrV ст. 5Niederschrift
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung und etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.