PflSchGerätV · Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten
PflSchGerätV ст. 6Verwendungsverbot
Abschnitt 2 Kontrolle von im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten
Pflanzenschutzgeräte, die keiner vorgeschriebenen Prüfung unterzogen oder nicht mit einer gültigen Plakette versehen worden sind, dürfen nicht verwendet werden.