PflKartV 1986 · Pflanzkartoffelverordnung
PflKartV 1986 ст. 33
Abschnitt 4 Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen
Anerkanntes Pflanzgut darf zu gewerblichen Zwecken nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es nach der Größe sortiert ist und den Anforderungen der Anlage 5 entspricht.