PflFAssAPrV · Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz
PflFAssAPrV ст. 96Inkrafttreten
Abschnitt 6 (zukünftig in Kraft)
Die §§ 90 bis 95 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Januar 2027 in Kraft.