PflAPrV · Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
PflAPrV ст. 38Niederschrift, Rücktritt von der Prüfung, Versäumnisfolgen, Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche, Prüfungsunterlagen
Teil 3 Hochschulische Pflegeausbildung
Die §§ 18, 20 bis 23 sind entsprechend anzuwenden.