PfandBG ст. 14Beleihungsgrenze
Unterabschnitt 1 Hypothekenpfandbriefe
Hypotheken dürfen nur bis zur Höhe der ersten 60 Prozent des von der Pfandbriefbank auf Grund einer Wertermittlung nach § 16 festgesetzten Wertes des Grundstücks (Beleihungswert) zur Deckung benutzt werden.