PBV · Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen
PBV ст. 2Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
PBV · Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.