PBefGÄndG 6 · Sechstes Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
PBefGÄndG 6 ст. 4
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
PBefGÄndG 6 · Sechstes Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.