OrgBAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Orgelbauer und zur Orgelbauerin
OrgBAusbV ст. 18Prüfungsbereiche
Unterabschnitt 3 Fachrichtung Pfeifenbau
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Pfeifenbau in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
Entwurf und Fertigung,
2.
Durchführen von Teilarbeiten,
3.
Planen und Konstruieren sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.