OrdenNachwV ст. 12Form von Bescheiden
Erster Abschnitt Nachweis der Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
Ablehnende Bescheide nach § 11 und Mitteilungen nach § 9 Abs. 2 sind schriftlich zu erteilen, zu begründen, mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen und zuzustellen.