OFDBremAufgV · Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Bremen
OFDBremAufgV ст. 1
Die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Bremen werden auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Hamburg übertragen. Sitz und Bezirk der örtlichen Behörden ändern sich hierdurch nicht.