OASG · Gesetz zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer von Straftaten
OASG ст. 3Anteilsmäßige Befriedigung
Übersteigen die Ansprüche auf Schadensersatz mehrerer Pfandgläubiger die Höhe der Forderung, erhalten sie Befriedigung nur anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche untereinander zur Höhe der Forderung.