NotVPV · Verordnung über das Notarverzeichnis und die besonderen elektronischen Notarpostfächer
NotVPV ст. 21Inkrafttreten
Teil 3 Schlussvorschriften
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
NotVPV · Verordnung über das Notarverzeichnis und die besonderen elektronischen Notarpostfächer
Teil 3 Schlussvorschriften
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.