NotFV · Verordnung über die notarielle Fachprüfung
NotFV ст. 15Bewertung der mündlichen Prüfung
Teil 2 Notarielle Fachprüfung
Der Prüfungsausschuss stellt die Gesamtnote der mündlichen Prüfung fest. Bei der Ermittlung der Gesamtnote werden der Vortrag mit 30 Prozent und das Gruppenprüfungsgespräch mit 70 Prozent berücksichtigt.