Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

NotAktVV · Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse

NotAktVV ст. 15Angaben zu Ausfertigungen

Abschnitt 2 Urkundenverzeichnis

ДействуетОфициальный текст

Wird von einer Urkunde eine Ausfertigung erteilt, so ist zu vermerken, wem und an welchem Tag die Ausfertigung erteilt worden ist. Handelt es sich bei der Ausfertigung um eine vollstreckbare Ausfertigung oder eine weitere vollstreckbare Ausfertigung, so ist dies ebenfalls zu vermerken.