NMV 1970 · Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen
NMV 1970 ст. 30Entsprechende Anwendung der Mietvorschriften
Teil V Schlußvorschriften
Die Vorschriften dieser Verordnung über die zulässige Miete für Wohnungen gelten entsprechend für einzelne Wohnräume, die selbständig vermietet werden, und für Wohnungen, die auf Grund eines dem Mietverhältnis ähnlichen entgeltlichen Nutzungsverhältnisses, insbesondere eines genossenschaftlichen Nutzungsverhältnisses, überlassen werden.