NMV 1970 · Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen
NMV 1970 ст. 10Mieterleistungen
1. Abschnitt Ermittlung der Kostenmiete
Einmalige Leistungen des Mieters, die mit Rücksicht auf die Überlassung der Wohnung erbracht werden sollen, sind nur nach Maßgabe des § 9 des Wohnungsbindungsgesetzes zulässig; das gleiche gilt für entsprechende Leistungen eines Dritten zugunsten des Mieters.