NEhelG · Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder
NEhelG ст. 2
Art 12
Unter welchen Voraussetzungen ein Mann als Vater anzusehen ist, wird auch für Rechtsverhältnisse, die sich nach dem bisher geltenden Recht bestimmen, nach den Vorschriften dieses Gesetzes beurteilt.