NatSGmElbeV ст. 9Einvernehmen
Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei: 1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege und Deiche sowie Gewässer
2.
Erweiterung und Neuanlage von Freizeiteinrichtungen und
3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.