NatPVorpBlV · Verordnung über die Festsetzung des Nationalparkes Vorpommersche Boddenlandschaft
NatPVorpBlV ст. 9Einvernehmen
Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei: 1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege, Deiche und Gewässer sowie des Küstenschutzes,
2.
der Aufstellung von Bauleitplänen.