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MZG 2005 · Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte

MZG 2005 ст. 5Hilfsmerkmale

ДействуетОфициальный текст

(1) Hilfsmerkmale sind: 1.

Vor- und Familiennamen der Haushaltsmitglieder;

2.

Telekommunikationsnummern;

3.

Straße, Hausnummer, Lage der Wohnung im Gebäude;

4.

Vor- und Familienname des Wohnungsinhabers oder der Wohnungsinhaberin;

5.

Name der Arbeitsstätte.

(2) Das Hilfsmerkmal nach Absatz 1 Nr. 5 darf nur zur Überprüfung der Zuordnung der Erwerbstätigen zu Wirtschaftszweigen verwendet werden.