MuSchSoldV · Verordnung über den Mutterschutz für Soldatinnen
MuSchSoldV ст. 1
Sobald einer Soldatin bekannt wird, dass sie schwanger ist, soll sie dies und den mutmaßlichen Tag der Entbindung der oder dem nächsten Disziplinarvorgesetzten oder der Truppenärztin oder dem Truppenarzt mitteilen.