MtDFmEloAufklVDV ст. 8Anforderungen im Auswahlverfahren; Auswahlinstrumente
Abschnitt 2 Auswahlverfahren und Einstellung
(1) Im Auswahlverfahren wird festgestellt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen an ihre Eignung und Befähigung (Eignungsmerkmale) erfüllen.
(2) Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab: 1.
Selbstkompetenz,
2.
Methodenkompetenz,
3.
Fachkompetenz sowie
4.
Sozialkompetenz.
(3) Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz der Auswahlinstrumente kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.